Zwangsversteigerung BerlinBerlin Immobilien-Versteigerung

Berlin Zwangsversteigerung Industrieimmobilie Marienfelde

 

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Versteigerungsobjekt Berlin Produktionshalle mit Bürogebäude
Buckower Chaussee 133
12277 Berlin


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Gebäudeart Industriehalle mit Büroanbau
Baujahr ca. 1989
Grundstück ca. 19.882 m² (Erbbaurecht bis 2039)
Bauart massiv
Produktionsflächen ca. 8.430 m²
Büro-/Sozialflächen ca. 1.300 m²
Gesamtnutzfläche ca. 9.730 m² zzgl. ca. 1.500 m² überdachtes Freilager
derzeitige Nutzung vermietet bis Ende 11/2013 an Edelstahl-Rohrwerk
Nettokaltmiete p.a. ca. 180.000 EUR zzgl. Nebenkosten (ab 12/2011 NKM 195.000 EUR)
Erwerb ab 1.800.000 EUR
Erwerb ab pro m² 158 EUR
Gerichtlicher Verkehrswert 3.400.000 EUR
Gerichtlicher Verkehrswert pro m² 349 EUR
Zwangsversteigerung abgesagt
Freihändiger Vorabverkauf ggf. über Insolvenzverwalter möglich (höhere Preisbasis)
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Versteigerungsobjekt Berlin
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 Lage der Immobilie
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 Weitere Beschreibung
Lage Die Immobilie liegt im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit ca. 335.000 Einwohnern, genauer im ca. 30.100 Einwohner zählenden Ortsteil Marienfelde, dem südlichsten Teil von Berlin. Das Gelände ist Teil eines Industrie- und Gewerbegebietes. Mehrgeschossige Wohnbebauung befindet sich lediglich im weiteren Umfeld. Südöstlich grenzt Einfamilienhausbebauung an die Liegenschaft.

Eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist über die Buslinien M11, X11 und 277 sowie den ca. 600 m entfernten S-Bahnhof Buckower Chaussee (S2) gegeben. Über den Lichtenrader Damm (B 96) und die Marienfelder Allee (B 101) sind die Anbindungen in die Berliner Innenstadt und das Brandenburger Umland gegeben. Insbesondere die Bundesstraße B 101 wurde vor einiger Zeit als Schnellstraße ausgebaut und ermöglicht einer schnelle Erreichbarkeit des Berliner Autobahnrings A 10, Auffahrt Ludwigsfelde, innerhalb von ca. 15 Minuten. Zum Flughafen Berlin-Schönefeld sind es ca. 20 Pkw-Minuten.
Beschreibung Die Gewerbeimmobilie befindet sich an der südlichen Seite der Buckower Chaussee, einer 4-spurigen Straße mit einseitigem Parkstreifen. Das Grundstück ist voll erschlossen, das Gelände verläuft überwiegend eben auf Straßenniveau und ist unregelmäßig geschnitten. Die maximale Tiefe liegt bei etwa 170 m und die Zufahrt ist über 2 Tore von der Buckower Chaussee aus möglich.

Die Bebauung besteht aus einer nicht unterkellerten, 1-geschossigen Produktionshalle mit 3-geschossigen, straßenseitigem Kopfbau (Büro/Sozial/Labor/Werkstatt) sowie einem ebenfalls an die Halle angrenzenden überdachten Freilager im hinteren Bereich.

Von der Bauart her handelt es sich um eine Stahlstützenkonstruktion mit Wänden aus Gasbeton zzgl. Anstrichen bzw. Fassadenverblendungen. Nichttragende Innenwände sind in Leichtbauweise ausgeführt. Das Dach des Bürogebäudes wurde als Flachdach mit Dachpappe ausgeführt, die Halle verfügt über ein Satteldach mit Faserzementplatten und Lichtkuppeln. Die Fenster des Kopfbaus haben eine Isolierverglasung. Die Halle ist über einige Stahltüren sowie 5 Rolltore zugänglich und verfügt bis auf die erwähnten Lichtkuppeln über keine weitere Tagesbelichtung.

Die Fußböden der Halle weisen Industrieestrich auf, der Kopfbau hat Estrich mit Fliesenbelag bzw. Beschichtungen im Werkstattbereich. Der Komplex hat eine Gaszentralheizung mit Warmwasserversorgung. Im Bürogebäude sind Plattenheizkörper vorhanden, in der Halle Deckenstrahler.

Die Außenflächen sind gepflastert und mit Lkw befahrbar bzw. die Halle umfahrbar. Das überdachte Freilager ist an der östlichen Stirnseite offen und an der freien Längswand sektional mit Planen geschützt.
Anmerkung Wie bereits beschrieben, handelt es sich um ein Grundstück im Erbbaurecht. Dieses Erbbaurecht bleibt im Rahmen der Zwangsversteigerung bestehen. Es ist jedoch möglich, den Grund und Boden im Nachgang käuflich vom Erbbaurechtsgeber zu erwerben.
Sonstiges Das Angebot erfolgt freibleibend im schriftlichen Auftrag der Gläubigerbank und ist provisionsfrei für den Erwerber.

Angaben lt. gerichtlichem Verkehrswertgutachten ohne Gewähr für deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Irrtümer und Übertragungsfehler bleiben vorbehalten.
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