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Zwangsversteigerungen Berlin und Umland - Informationen, Ablauf, Hinweise*

Letzte Änderung: 12.08.2010    

Unsere Immobilienfirma und unser Tätigkeitsbereich auf dem Immobilienmarkt
Bereits seit Anfang der 1990er Jahre ist der Firmeninhaber, Frank Noack, auf dem Immobiliensektor in und um Berlin erfolgreich aktiv.

Seit Ende der 1990er Jahre ist die NOACK Immobilienberatung in ihrer heutigen Struktur am Markt. In dieser Zeit konnten diverse Vermietungen und Verkäufe von Gewerbe- und Wohnimmobilien realisiert werden.

Im Jahr 2001 hat sich als Haupttätigkeitfeld die Vorbereitung von Zwangsversteigerungen von Immobilien in Berlin und Brandenburg sowie die Vermarktung weiterer "notleidender" Immobilien durch Insolvenzverkäufe und andere Bankenverwertungen entwickelt, die wir im schriftlichen Auftrag der jeweiligen Gläubiger (meist Banken) durchführen.

Die angebotenen Immobilien reichen von der Eigentumswohnung (vermietet oder leer), über Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, Wohnungspakete, Miethäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Praxisgebäude, einzelnen Büros, Läden etc., Industriehallen, bebaute und unbebaute Grundstücke, Einkaufszentren, Ferienwohnungen (überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern) und viele andere mehr.

Die meisten dieser Immobilien stellen interessante Kapitalanlagen dar.

Arten von Zwangsversteigerungen
Im Falle einer Versteigerung im Gericht werden i. d. R. zwei Arten unterschieden. Es gibt die Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung (die häufigste Form zur Beibringungen von Schulden gegenüber dem Kreditgeber) sowie die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft, die auch als Teilungsversteigerung bezeichnet wird (Auflösung von Erbengemeinschaften, nach Ehescheidungen oder auch zur Auflösung von Gesellschaften oder Eigentümergemeinschaft ohne Erbrechtszusammenhänge o. ä.). Wir betrachten hier vorrangig die erstgenannte Variante der gerichtlichen Zwangsversteigerung, die von den Gläubigern (meist Banken) beantragt wird.

Die ebenfalls stattfindenden freien Versteigerungen im Sinne einer Auktion bleiben außer Betracht.

Ablauf einer gerichtlichen Zwangsversteigerung (grobe Zusammenfassung)
In der Regel nimmt eine gerichtliche Zwangsversteigerung etwa 45 - 60 Minuten Zeit in Anspruch. Einleitend werden vom Rechtspfleger Daten und Informationen zum Objekt sowie Grundbucheinträge verlesen. Insbesondere die Einträge in Abteilung 3 des Grundbuches (alles rund ums Geld) sind jedoch sekundär, da die Zwangsversteigerung den großen Vorteil hat, dass diese Einträge im Anschluss gelöscht werden. Nur in sehr wenigen Ausnahmen können solche Einträge teilweise Bestand haben. Ferner werden noch sog. Anmeldungen verlesen, wer welche Ansprüche geltend macht. Alle angemeldeten Ansprüche werden aus dem Versteigerungserlös befriedigt.

Dann verkündet der Rechtspfleger den Beginn der Bietzeit, die mind. 30 Minuten beträgt (auch wenn keine Gebote abgegeben werden). Ein "Warten mit der Gebotsabgabe bis zur letzten Minute" erweist sich meist als unnötig, da die Bietzeit theoretisch unendlich fortgesetzt werden kann.

Das erste Gebot wird direkt beim Rechtspfleger unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments (Ausweis oder Reisepaß) und auf Verlangen mit Nachweis der geleisteten Bietsicherheit abgegeben. Im Falle einer Überweisung prüft der Rechtspfleger per Liste, ob der jeweilige Bietinteressent rechtzeitig eine Einzahlung getätigt hat. Liegt diese nicht vor, gilt sie als nicht erbracht. Ob der im Saal anwesende Terminsvertreter des Gläubigers die Sicherheitsleistung tatsächlich beantragt, hängt von der Höhe des Gebotes ab. Ist dieses zu niedrig, wird oft bzw. zunächst auf diese Beantragung verzichtet, da ein zu niedriges Gebot ohnehin keinen Zuschlag erhalten würde. Auch wenn der Terminsvertreter die Sicherheitsleistung beim Rechtspfleger beantragt, muss dies nicht zwingen heißen, dass die Höhe des Gebotes zuschlagsfähig ist. Die Gebote werden laut und deutlich mit Namen und Höhe verlesen, da jeder Anwesende dies vernehmen muss.

Nun hängt der weitere Verlauf von anderen Geboten ab. Gibt ein Bieter mehr als ein Gebot ab, kann er dies i. d. R. vom Platz aus tun. Am Ende der Versteigerung fragt der Rechtspfleger dreimal, ob noch weitere Gebote erfolgen. Ist dies nicht der Fall, ist die Bietzeit beendet. Je nach Höhe des Gebotes und bei sofortiger Zuschlagserteilung wird der Meistbieter ab diesem Moment Eigentümer der Immobilie. In einigen Fällen wird eine sog. Zuschlagsaussetzung beantragt, um dem Gläubiger (meist eine Bank) eine finale Entscheidungszeit einzuräumen. Auch bei sofortigem Zuschlag kann der Besitzübergang der Immobilie noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Bei einem Erwerb über den Weg der gerichtlichen Zwangsversteigerung kauft man die Immobilie "wie sie liegt und steht", "gesehen oder nicht gesehen" und "ohne jede Garantie". Basis ist das gerichtliche Verkehrswertgutachten.

Im Falle eines Zuschlages erhält der Meistbieter vom Gericht per Post Mitteilung, wie der weitere Ablauf ist und bis wann er welche Summen zu zahlen hat.

Sofern Sie weitere Informationen benötigen, die Ihnen den Ablauf einer gerichtlichen Versteigerung veranschaulichen, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Sicherheitsleistung / Bietsicherheit
Bereits seit Februar 2007 ist es NICHT mehr möglich, die Sicherheitsleistung, die prinzipiell mindestens 10% vom Verkehrswert beträgt, in bar zu hinterlegen! Über die vorhandenen Möglichkeiten informieren wir Sie gerne. Die meist verwendete Methode ist die Banküberweisung auf das Konto der Landesjustizkasse des jeweiligen Bundeslandes, die in Berlin KEJ, Kosteneinziehungsstelle der Justiz, heißt.

Notar / Notarvertrag
Bei Immobilien, die über den Weg der Zwangsversteigerung veräußert werden, ist kein Notar involviert. Der Rechtspfleger übt hier diese Funktion aus und das Gericht erhebt eine "Schreibgebühr" von etwas weniger als 1 % des Höchstgebotes (sofern Zuschlag erteilt wurde).

Fälligkeit der Zahlung bei höchstem Gebot
Die gezahlte Sicherheitsleistung wird vom Bieter mit dem höchsten Gebot als Anzahlung einbehalten. Die verbleibende Summe wird innerhalb der folgenden ca. 6 bis 12 Wochen zur Zahlung fällig und in dieser Zeit mit 4% p.a. zu Lasten des Erstehers verzinst. Der Erwerber wird schriftlich informiert, bis wann und wohin der "Restbetrag" zu zahlen ist. Andere, nicht erfolgreiche Bieter erhalten die Sicherheitsleistung automatisch zurück.

Grunderwerbsteuer
Seit Anfang 2007 beträgt die Grunderwerbsteuer bei Immobilienerwerb in Berlin 4,5 % des Kaupfreises. In allen anderen Teilen von Deutschland gelten 3,5 %. Es spielt hierbei selbstverständlich keine Rolle, ob die Immobilie über den Weg der Zwangsversteigerung oder über den sogenannten "freien Markt" erworben wurde.

Grundsteuer
Hinweise zur Höhe und Berechnung der Grundsteuer für eine Immobilie in Berlin finden Sie hier.

Bitte beachten Sie bzgl. der Verlinkung auch unseren Disclaimer.

Objektbesichtigungen im Falle einer Zwangsversteigerung
Bei Immobilien, die über den Weg der Zwangsversteigerung veräußert werden, ist es nicht immer möglich, diese im Vorfeld Immobilien zu besichtigen. Wir versuchen es meist einzurichten, können es jedoch nicht in jedem Falle garantieren! Alleinig die Nutzer der jeweiligen Immobilie (Mieter oder Eigentümer) entscheiden, ob sie jemanden in das Objekt lassen, oder nicht. Man kann dies rechtlich nicht erzwingen.

Persönliches Gespräch
Sofern Sie uns für ein persönliches Gespräch aufsuchen möchten, finden Sie hier eine kurze Lagebeschreibung mit Routenplaner. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns im Vorfeld kontaktiert und einen Termin ausgemacht haben.


*Die Angaben erfolgen informatorisch, beruhen auf langjährigen Erfahrungswerten und sind freibleibend. Sie erheben weder einen Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit, noch auf Vollständigkeit und stellen keinerlei rechtliche Beratung dar.


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